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Rohrverstopfung in Mietwohnungen – wer zahlt?

11. September 2026· 2 Min. Lesezeit
Monteur in Arbeitsjacke mit AAA-Abfluss-Schriftzug schraubt am Ablaufventil unter einem Waschbecken

Eine verstopfte Leitung kann in einer Mietwohnung schnell zum Ärgernis werden. Doch wer übernimmt die Kosten für die Rohrreinigung, der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, wer die Verstopfung verursacht hat und ob es sich um normale Abnutzung oder um unsachgemäße Nutzung handelt. Wir gehen beide Seiten durch.

1. Grundsatz: Wer ist für die Rohre verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung und damit auch für die Abwasserrohre verantwortlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, je nachdem, wer die Verstopfung verursacht hat.

2. Wann zahlt der Vermieter?

  • Normale Abnutzung: Falls sich über Jahre Ablagerungen wie Kalk oder Fett gebildet haben, ist das eine normale Abnutzung und der Vermieter muss die Kosten tragen.
  • Defekte oder marode Rohre: Ist die Rohrverstopfung in Mietwohnungen durch altersbedingte Schäden entstanden, ist der Vermieter in der Pflicht.
  • Gemeinschaftsleitungen betroffen: Liegt das Problem in den Hauptrohren des Gebäudes und betrifft mehrere Parteien, ist der Vermieter zuständig.

3. Wann zahlt der Mieter?

  • Unsachgemäße Nutzung: Wenn Hygieneartikel, Feuchttücher, Essensreste oder Fett ins Rohr gelangen und eine Verstopfung verursachen, muss der Mieter die Reinigungskosten übernehmen.
  • Fahrlässigkeit: Auch bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn regelmäßig Haare oder Fremdkörper in den Abfluss gelangen, kann der Mieter haftbar gemacht werden.
  • Kleinreparaturklausel: Manche Mietverträge enthalten eine Klausel, wonach Mieter für kleinere Schäden bis zu einer bestimmten Summe selbst aufkommen müssen.

4. Was tun, wenn eine Verstopfung auftritt?

  • Vermieter informieren: Melden Sie das Problem direkt dem Vermieter, um unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Dokumentieren: Fotos oder Videos können helfen, falls es Unklarheiten zur Ursache gibt.

Fazit zur Rohrverstopfung in Mietwohnungen

Ob Mieter oder Vermieter zahlt, hängt von der Ursache der Verstopfung ab. Während Vermieter für altersbedingte Schäden aufkommen müssen, haftet der Mieter bei unsachgemäßer Nutzung. Ein klärendes Gespräch hilft oft, Streit zu vermeiden.

Verstopfung im Mietobjekt

Wir dokumentieren die Ursache nachvollziehbar, das hilft beiden Seiten. AAA-Abfluss Rohrreinigungsfirma in Berlin, erreichbar unter 030 466 99 542.

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Martin Schlaffer – Ihr kompetenter Ansprechpartner bei AAA-Abfluss Rohrreinigungsfirma

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