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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für AAA Abfluss – Martin Schlaffer, Gerichtstraße 18, 13347 Berlin
(Kontaktdaten gemäß Impressum auf der Webseite)
Stand: 22.09.2025

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen der AAA Abfluss (nachfolgend „wir“), insbesondere Rohr-, Abfluss- und Kanalreinigungen, Inspektionen, Ortungen, Notdiensteinsätze sowie damit verbundene Nebenleistungen, gegenüber Verbraucher:innen und Unternehmer:innen (nachfolgend „Kund:innen“).

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kund*innen werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Leistungsarten, Notdienst, Vertragsschluss

  1. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung, dem vor Ort dokumentierten Auftrag, einem Kostenvoranschlag oder – bei Notdienst/Telefon – aus der telefonischen/elektronischen Bestätigung.

  2. Je nach Leistung handelt es sich um einen Werkvertrag (z. B. Beseitigung einer Verstopfung) oder um eine Dienstleistung (z. B. Inspektion/Ortung).

  3. Notdienst: Einsätze können rund um die Uhr erfolgen. Zuschläge (Abend/Nacht/Wochenende/Feiertag) sowie Anfahrtpauschalen werden vor Leistungsbeginn benannt oder sind der Preisinformation zu entnehmen (vgl. Ziff. 3).

  4. Ein Vertrag kommt zustande durch Bestätigung unseres Angebots, Terminvereinbarung oder Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch der Kund*innen.

3. Preise, Kostenvoranschlag, Transparenz

  1. Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Netto-Preise ausgewiesen werden (bei B2B).

  2. Anfahrten, Notdienst-/Bereitschaftszuschläge, Verbrauchs- und Entsorgungskosten sowie Material werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart.

  3. Kostenvoranschläge sind – sofern nicht anders angegeben – unverbindlich; zeigt sich bei Leistungsbeginn, dass die veranschlagte Arbeit wesentlich überschritten würde, informieren wir die Kund*innen unverzüglich.

  4. Vor Beginn der Arbeiten erläutert der/die Techniker*in auf Wunsch die voraussichtlichen Kostenpositionen (Zeit-/Pauschalsätze, Zuschläge, Material).

4. Mitwirkungspflichten, Zugang, Sicherung

  1. Die Kund*innen stellen rechtzeitigen Zugang zu Leitungen, Schächten, Revisionsöffnungen, Absperrventilen, Strom- und Wasseranschlüssen sicher.

  2. Gefahrenbereiche sind durch die Kund*innen abzusichern; empfindliche Flächen (Böden, Möbel etc.) sind – soweit möglich – vor Beginn zu schützen bzw. freizuräumen.

  3. Warte-/Leerfahrten: Können wir die Leistung wegen fehlender Mitwirkung oder Unzugänglichkeit nicht erbringen, können angemessene Anfahrts-/Bereitschaftskosten berechnet werden.

5. Notwendige Öffnungs-/Freilegungsarbeiten

  1. Wenn zur Schaden-/Ursachenermittlung Öffnungs- oder Freilegungsarbeiten (z. B. Öffnen von Revisionsklappen, Demontage von Sanitärobjekten, Aufstemmen) erforderlich und verhältnismäßig sind, weisen wir darauf hin und holen die Zustimmung der Kund*innen ein.

  2. Wiederherstellung von Verkleidungen/Flächen ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

6. Abnahme, Mängelrechte

  1. Bei Werkleistungen erfolgt nach Abschluss die Abnahme; diese kann auch konkludent durch Inbetriebnahme/Zahlung erfolgen.

  2. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Bei Unternehmer:innen verjähren Mängelansprüche auf Werkleistungen in 12 Monaten ab Abnahme; gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Fristen.

  3. Zeigt sich, dass eine nachhaltige Beseitigung der Störung wegen baulicher Mängel, Wurzeleinwuchs, Leitungsbruch, unsachgemäßer Installation etc. nicht oder nur vorübergehend möglich ist, schulden wir keinen Erfolg; in diesem Fall erbringen wir die beauftragte Fehlerdiagnose/bestmögliche Reinigung.

7. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Haftungstatbestände (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.

8. Zahlungsbedingungen, Verzug, Abtretung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Leistungserbringung fällig; wir akzeptieren die im Impressum bzw. vor Ort genannten Zahlungsmittel (z. B. EC-/Kreditkarte, Barzahlung, Überweisung).

  2. Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahn-/Inkassokosten an.

  3. Wir können Forderungen an Dienstleister (Factoring) abtreten; zahlungsbefreiend ist die Leistung an den jeweils genannten Empfänger.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Eingebaute Teile/Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Dokumentation, Datenschutz

  1. Wir dürfen zur Dokumentation (z. B. Vorher/Nachher, Schadensnachweis gegenüber Versicherungen) Bilder/Videoaufnahmen der betroffenen Anlagen anfertigen. Personenbezogene Daten und Wohnumfeld werden nur erfasst, soweit technisch erforderlich.

  2. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung auf der Webseite.

11. Widerrufsbelehrung für Verbraucher*innen (Fernabsatz/Außerhalb-von-Geschäftsräumen)

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.

Ausübung:
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AAA Abfluss – Martin Schlaffer, Gerichtstraße 18, 13347 Berlin, E-Mail & Telefon gemäß Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil bis zu dem Zeitpunkt entspricht, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie
(a) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und
(b) bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Hinweis zu Not- und Eilaufträgen:
Bei dringenden Reparatur-/Wartungsarbeiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ort besteht für die ausdrücklich verlangten Arbeiten ggf. kein Widerrufsrecht; für zusätzliche Leistungen, die über das Erforderliche hinausgehen, bleibt ein Widerrufsrecht bestehen. In allen Fällen gilt: Bereits erbrachte Leistungen/Material sind zu vergüten.

Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher*innen)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: AAA Abfluss – Martin Schlaffer, Gerichtstraße 18, 13347 Berlin, E-Mail gemäß Impressum
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________
– Bestellt am/erhalten am: __________
– Name des/der Verbraucher(s): __________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
– Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
– Datum: __________

12. Terminabsage/Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kurzfristige Absagen können zu Ersatzansprüchen (z. B. Anfahrt/Bereitschaft) führen, sofern wir den Termin nicht mehr anderweitig vergeben können. Wir bemühen uns stets um Kulanzlösungen.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der/die Kund:in Kaufmann/Kauffrau oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand; gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach einer gescheiterten Streitbeilegung bleiben unberührt.

 

Stand: 22.09.2025

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